Ihre Website ist noch nicht bereit?
Dann ist es jetzt Zeit – denn die Verordnung gilt bereits seit 2 Jahren. Bisher schützte lediglich eine Übergangsphase vor juristischen Schwierigkeiten, die nun endet.
Hier gibt es technische Hilfe zur Datenschutzgrundverordnung.
Die Abmahnanwälte haben bereits Witterung aufgenommen; ab 25. Mai 2018 werden viele Unternehmer kostspielige Drohbriefe bekommen.
Darum gilt es jetzt, schnell zu handeln: Website überprüfen, Vorschriften umsetzen
- Datenschutzerklärung erstellen oder überarbeiten. Sie muss leicht zu finden sein und in einfacher Sprache verfasst ein. Je nach Zielgruppe in mehreren Sprachen.
- Zweck der Datenverarbeitung und deren Dauer angeben.
- Betreffende Rechtsgrundlagen nennen. Teilweise existieren berufsrechtliche Sonderregelungen.
- Vorgriff auf die e-Privacy-Verordnung: Cookie-Regelung einrichten oder verbessern
- Kontaktformulare mit Zustimmungsbestätigungen ausstatten und einen Workflow für die Dokumentation einrichten.
- Datenbanken auf Altlasten prüfen: Personen, die länger als 2 Jahre in der Datenbank sind, müssen gelöscht werden, da eine bestehende Zustimmung (Opt-in) abgelaufen ist. Alternativ sind die Zustimmungen zu erneuern.
- mit dem Serverbetreiber (Hoster) eine Auftragsverarbeitung vertraglich vereinbaren
- außereuropäische Serverbetreiber dahingehend prüfen, ob Daten europäischer Kunden überhaupt verarbeitet werden dürfen.
- Website auf eventuelle Problemaspekte untersuchen: Geolokalisierung, fehlende Verschlüsselung, Analytics und andere Tracking-Techniken, etc.
- Opt-out ermöglichen
- Impressum auf die vorgeschriebenen Pflichtangaben hin überprüfen und nachtragen. Das Impressum muss ohne Scrollen auffindbar sein.
- eventuell einen Datenschutzbeauftragten ernennen und das veröffentlichen.
Honorar für Beratung und Umsetzung: 79 Euro pro Stunde.