Ihre Website ist noch nicht bereit?

Dann ist es jetzt Zeit – denn die Verordnung gilt bereits seit 2 Jahren. Bisher schützte lediglich eine Übergangsphase vor juristischen Schwierigkeiten, die nun endet.

Hier gibt es technische Hilfe zur Datenschutzgrundverordnung.

Die Abmahnanwälte haben bereits Witterung aufgenommen; ab 25. Mai 2018 werden viele Unternehmer kostspielige Drohbriefe bekommen.

Darum gilt es jetzt, schnell zu handeln: Website überprüfen, Vorschriften umsetzen

  • Datenschutzerklärung erstellen oder überarbeiten. Sie muss leicht zu finden sein und in einfacher Sprache verfasst ein. Je nach Zielgruppe in mehreren Sprachen.
    • Zweck der Datenverarbeitung und deren Dauer angeben.
    • Betreffende Rechtsgrundlagen nennen. Teilweise existieren berufsrechtliche Sonderregelungen.
  • Vorgriff auf die e-Privacy-Verordnung: Cookie-Regelung einrichten oder verbessern
  • Kontaktformulare mit Zustimmungsbestätigungen ausstatten und einen Workflow für die Dokumentation einrichten.
  • Datenbanken auf Altlasten prüfen: Personen, die länger als 2 Jahre in der Datenbank sind, müssen gelöscht werden, da eine bestehende Zustimmung (Opt-in) abgelaufen ist. Alternativ sind die Zustimmungen zu erneuern.
  • mit dem Serverbetreiber (Hoster) eine Auftragsverarbeitung vertraglich vereinbaren
  • außereuropäische Serverbetreiber dahingehend prüfen, ob Daten europäischer Kunden überhaupt verarbeitet werden dürfen.
  • Website auf eventuelle Problemaspekte untersuchen: Geolokalisierung, fehlende Verschlüsselung, Analytics und andere Tracking-Techniken, etc.
  • Opt-out ermöglichen
  • Impressum auf die vorgeschriebenen Pflichtangaben hin überprüfen und nachtragen. Das Impressum muss ohne Scrollen auffindbar sein.
  • eventuell einen Datenschutzbeauftragten ernennen und das veröffentlichen.

Honorar für Beratung und Umsetzung: 79 Euro pro Stunde.