Externer Datenschutzbeauftragter Externer Datenschutzbeauftragter

Spätestens wenn Unternehmen mehr als 20 Personen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen, sind sie laut BDSG verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dieser kann intern oder extern damit beauftragt werden. Unternehmen, die diese Tätigkeit auslagern möchten, sind bei uns richtig: wir führen die nötigen Überprüfungen bzw. Audits durch, beraten die Geschäftsführung zu notwendigen Maßnahmen und dokumentieren diesen Prozess für etwaige Prüfungen. Dauerhaft oder einmalig.

Sie suchen Unterstützung für die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten?

Wir helfen bei

  • der Analyse der internen Abläufe
  • Prüfung der verwendeten Software in Hinblick auf den Datenschutz
  • der Einhaltung des Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz
  • Erstellung der Dokumentation
  • Schulung der mit relevanter Datenverarbeitung beschäftigten Personen
  • Beantwortung von Kunden- und Presseanfragen

Ein externer Datenschutzbeauftragter befreit von internen Ressourcenbindung und kann flexibel in Anspruch genommen werden. So entstehen nur wirklich notwendige Kosten.

Beratung und Support bereits während der Planung von Prozessen der Datenverarbeitung.

Externer Datenschutzbeauftragter als Service-Dienstleistung.

Maßgeblich sind die Ausführungen im BDSG: Beauftragter für den Datenschutz bezüglich der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz des Datenschutzbeauftragten. Fragen werden im offiziellen Forum des Forum des Bundesdatenschutzbeauftragten beantwortet.