Wir beraten Sie, wie Sie Ihre EDV und Arbeitsabläufe auf den aktuellen Stand für die neue Datenschutz-Grundverordnung bringen. Die EU-Verordnung gilt ab 25. Mai 2016; bis 2018 müssen die Vorgaben umgesetzt sein.
Datenschutz-Grundverordnung 2016
Wer kann sich leisten, auf Kunden zu verzichten? Schaffen Sie Vertrauen durch Transparenz. Einige Interessenten werden keine Kunden, weil sie zu wenige, fehlerhafte oder keine Informationen über die Verwendung ihrer Daten bekommen. Seien Sie offen!
Alle juristischen Aspekte wie Verträge oder Datenschutzhinweise können wir für Sie über die mit uns asssoziierte Kanzlei HOFFMANN Berlin abwickeln.
Link zur Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/