Datenschutz-Grundverordnung 2018.

Wir helfen Ihnen, Ihre EDV und Arbeitsabläufe an die Anforderungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung anzupassen. Die EU-Verordnung gilt seit 25. Mai 2016; bis 2018 müssen die Vorgaben umgesetzt sein.

Datenschutz-Grundverordnung von 2016

Schaffen Sie Kundenvertrauen durch Offenheit. Niemand kann sich leisten, auf Kunden zu verzichten! Manche Interessenten werden nicht Kunde, weil sie zu wenige, fehlerhafte oder gar keine Informationen über die Verwendung ihrer Daten bekommen. Seien Sie transparent!

Alle juristischen Aspekte wieDatenschutzhinweise und Verträge können wir für Sie über die Kanzlei Ralf HOFFMANN Berlin erledigen.

Link zur Datenschutz-Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/