▣ Das äußerst hilfreiche Kompendium zum Internetrecht von Thomas Hoeren und seiner Studiengruppe ist aktualisiert worden. Es enthält viele Urteile aus dem IT-Recht und Kommentare zu vielen Fragen wie Disclaimer, Kennzeichnungspflichten, Urheberrecht und so weiter. Sehr empfehlenswert.
█ Betreiber eines Internetauftrittes können einige Fragen anhand des Kompendiums selbst klären und sich dabei auf ein hohes Niveau der Kommentare verlassen; nicht selten verbreiten unzureichend informierte Rechtsanwälte auf ihren Webseiten gefährliches Halbwissen (wie hier natürlich auch). Einige Sachverhalte klären sich mit geeignetem Hintergrundwissen aus der Sammlung von Prof. Hoeren. Zu speziellen Themen gibt die Lektüre zumindest eine bessere Basis an die Hand, mit einem Fachanwalt effektiver kommunizieren zu können.
⦿ Das Kompendium Internetrecht ist Shareware – Spenden an die Kaffeekasse sind willkommen: uni-muenster.de/[…]Skript-internetrecht